Häufig gestellte Fragen - FAQ´s

Was muss ich mitbringen?
Ergotherapie ist ein Heilmittel. Um arbeiten zu dürfen, benötigen wir eine ordnungsgemäß ausgestellte Heilmittelverordnung. Diese Verordnung bekommen Sie von Ihrem behandelnden Arzt. Dies kann Ihr Hausarzt, Orthopäde, Psychiater, Neurologe, Durchgangs-Arzt (nach einem Betriebsunfall) oder Kinderarzt sein. Wir behandeln sowohl Patienten der gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen.


Was kostet Ergotherapie?
GKV: Da Ergotherapie zu den Heilmitteln zählt, übernimmt die Krankenkasse den Großteil der Kosten (90%). Sofern Sie keine Zuzahlungsbefreiung haben, tragen Sie pro Verordnung immer 10% der Kosten selbst. Je nach Behandlungsform sind dies zwischen 60-100€ (bei einer VO über 10x Ergotherapie) bzw. 120-200€ (bei einer VO über 20x Ergotherapie) zzgl. der gesetzlich festgelegten Rezeptgebühr von 10€ pro Verordnung. Bei Hausbesuchen wird ebenfalls eine zusätzlicher Eigenanteil von 10% der Hausbesuchspauschale fällig.

BLANKOVERORDNUNG: Seit April 2024 gibt es die sogenannte Blankoverordnung. Hierbei dürfen Ergotherapeut*innen über die Frequenz und das Heilmittel selbstständig entscheiden. Durch diese individuelle Therapieplanung lässt sich hierbei der Zuzahlungsbetrag nicht vor Therapieabschluss genau feststellen. Jedoch gilt auch hier ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil von 10% des Gesamtbetrages. Genaueres erklären wir hier im Erstgespräch. 

PKV: Bei einem Privatrezept gehen Sie nach Abschluss der Behandlung zunächst in Vorkasse und bekommen im Anschluss die Kosten durch Ihre private Krankenversicherung erstattet. In welchem Umfang die Behandlung erstattet wird ist von Ihrer Krankenkasse, Ihrem entsprechenden Tarif und ggf. der Beihilfe abhängig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem jeweiligen Anbieter vor Therapiebeginn! Unsere Preise orientieren sich am aktuellen, bundeseinheitlichen Rahmenvertrag Ergotherapie des GKV Spitzenverbandes (s. Link unten) und unterliegen dem Faktor 1,8. Differenzen, die nicht erstattet werden, müssen von Ihnen privat getragen werden. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bindend ist und nicht davon abhängig ist wann Ihnen ihre jeweilige Beihilfe oder Versicherung die Ergotherapierechnung erstattet. Jeder Zahlungsverzug führt zur Mahnung und anschließend zum Therapieabbruch.

Hier finden Sie die aktuellen Vergütungsvereinbarung des Bundeseinheitlichen Vertrages für Ergotherapie (Stand Juni 2024):

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_ergo/125_ergotherapie.jsp


Muss ich etwas Spezielles anziehen?
Kommen Sie in Ihrer normaler Kleidung. Für Arbeiten in der Werkstatt oder im Kreativraum sind Schürzen und Kittel vorhanden. Für Kinder ist es sinnvoll ein Paar Stoppersocken mitzubringen wenn die Therapie im Bewegungsraum stattfindet. 

Wie läuft die Terminvergabe?
Unsere Praxisöffnungszeiten richten sich nach Terminvereinbarung. Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular, telefonisch (auf den AB), per Mail oder WhatsApp. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück! Wir bitten Sie darum nicht unangekündigt persönlich für Terminvereinbarungen in die Praxis zu kommen, da wir den Großteil des Tages in Behandlung sind und die Rezeption nicht besetzt ist.

Wie schnell bekomme ich einen Therapieplatz?
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Behandlungsform, der zeitlichen Flexibilität und ggf. besonderen Bedürfnissen  wie z.B. Hausbesuch oder Wunsch nach tiergestützter Therapie. Die Qualität unserer Therapie sowie die Zufriedenheit der Patient*innen ist für uns das A und O. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dies auch bedeutet individuell, intensiv und zielorientiert auf die Bedürfnisse des Einzelnen einzugehen um somit eine "Massenabfertigung" zu vermeiden. Derzeit beträgt die Wartezeit für Neuaufnahmen in den Bereichen Psychiatrie, Neurologie & Autismustherapie ca. 2-3 Monate. Leider besteht für Kinder vorerst ein Aufnahmestopp. Hausbesuche können erst wieder vorraussichtlich ab Herbst 2024 angeboten werden.

Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen. Was muss ich beachten?
Melden Sie sich bitte mindestens 24h vor Ihrem Termin und sagen Sie diesen ab. Falls Sie den Termin unentschuldigt verstreichen lassen, so haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen die Zeit privat in Rechnung stellen müssen. Zu häufiges Fehlen führt ggf. zum Verlust des Therapieplatzes, da das regelmäßige und zuverlässige Wahrnehmen von Terminen den Therapieerfolg maßgeblich beeinflusst. 

Wie kann ich zu Ihnen gelangen?
Sie erreichen uns an der Edewechter Landstraße 30a. Die Buslinie 318 und 301 (Bushaltestelle Kaspersweg) halten ca. 10 Meter nach unserer Einfahrt. Unsere Praxis befindet sich in zweiter Reihe. Orientieren Sie sich an dem Einfahrtsschild, welches direkt an der Hauptstraße angebracht ist. Bitte parken Sie nicht im Innenhof, da dieser für Dienstfahrzeuge vorgesehen ist. An der Hautpstraße befinden sich Parkbuchten.

Kann ich auch in einem Rollstuhl zu Ihnen gelangen?
Auch Patienten im Rollstuhl sind bei uns herzlich willkommen und können ohne Probleme die Praxis erreichen. Es ist nur eine ca. 10cm hohe Stufe über eine Rampe zu überwinden. Die gesamte Praxis ist im Weiteren rollstuhlgerecht.


Ich habe Angst vor Hunden. Ist dies ein Problem?
Unsere Therapiebegleithunde sind ebenso wie unsere Kolleginnen Teil des Teams und halten sich frei in den Räumlichkeiten der Praxis auf. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Zurückhalten bzw. Einsperren der Tiere im Praxisalltag nicht immer garantiert werden kann und dies auch nicht unserem Ethos entspricht. Sofern es nicht zur Zielsetzung gehört, die Angst vor Hunden im Rahmen der Therapie zu thematisieren, empfehlen wir Ihnen das Aufsuchen einer anderen Praxis, die nicht tiergestützt arbeitet.